AGB

Reisebedingungen für Pauschalangebote für Buchungen ab dem 01.11.2022

Liebe Reisegäste,

wir freuen uns darauf, dich als Teilnehmer einer unserer Reisen willkommen zu heißen. Unser Ziel ist es, deine Reise mit größter Sorgfalt vorzubereiten und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Bitte nimm dir einen Moment Zeit, um die folgenden Bestimmungen aufmerksam zu lesen. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und bilden den Inhalt des Reisevertrages, der zwischen dir und der Firma Toms Reisen (Tom) im Falle deiner Buchung zustande kommt.

1, Abschluss des Reisevertrages

    1. Mit deiner Reiseanmeldung gibst du gegenüber Toms Reisen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Dieses Angebot basiert auf den Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen und der jeweiligen Reiseausschreibung. Die Anmeldung kann sowohl mündlich als auch schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. 
    2. Der Reisevertrag kommt durch die Bestätigung deiner Anmeldung seitens Toms Reisen zustande, wobei keine besondere Form erforderlich ist. Die Mitteilung über den Vertragsabschluss erfolgt mittels Reisebestätigung/Rechnung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail; in Papierform nur gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB).

2. Zahlungsbedingungen

    1. Die festgelegten Zahlungsziele, wie sie in der Reisebestätigung angegeben sind, sind nach deren Erhalt bindend. Diese Ziele können je nach gebuchten Leistungen, Reiseziel oder Aktivitäten variieren. Die erste Zahlung ist fällig, sobald feststeht, dass die Reise definitiv stattfinden wird und nicht mehr abgesagt werden kann. 
    2. Zur Absicherung der Kundengelder hat Toms Reisen eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich bei der Bestätigung.
    3. Die Kosten für eine Reiseversicherung sind zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung zahlbar. 
    4. Zahlungen an Toms Reisen können ausschließlich per Überweisung erfolgen. Zahlungen mit Kreditkarten sind generell nicht möglich.
    5. Sollte der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug geraten, behält sich Toms Reisen nach erfolgter Mahnung und angemessener Fristsetzung das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend zu verlangen. 

3. Leistungen

    1. Die genaue Bandbreite und Art der vertraglichen Leistungen sind den Informationen in der Reiseausschreibung von Toms Reisen sowie der dazugehörigen Detailbeschreibung der jeweiligen Reise zu entnehmen. Die individuelle Buchungsbestätigung ergänzt und konkretisiert diese Angaben.
    2. Sofern auf den Wunsch des Kunden hin ein maßgeschneiderter Reiseablauf erstellt wird, resultiert die Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen seitens von Toms Reisens ausschließlich aus dem entsprechenden, spezifischen Angebot an den Kunden. Dieses Angebot steht in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung.

4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss

Toms Reisen behält sich das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, sofern die Erhöhung unmittelbar auf tatsächlich erst nach Vertragsschluss eingetretene und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Umstände zurückzuführen ist. Dies kann insbesondere auf folgende Gründe zurückzuführen sein:

Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund gestiegener Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger,

Anstieg der Steuern und anderer Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie beispielsweise Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren,

Veränderungen der für die betreffende Pauschalreise gültigen Wechselkurse.

    1. Die Anpassung des Reisepreises erfolgt in dem Maße, wie sich die Erhöhung der genannten Faktoren pro Person auf den Gesamtreisepreis auswirkt. Sollte eine solche Anpassung erforderlich sein, wird Toms Reisen den Kunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, wie beispielsweise per E-Mail, transparent über die Gründe und den Umfang der Preiserhöhung informieren.
    2. Eine Preiserhöhung ist nur dann wirksam, wenn sie den genannten Anforderungen entspricht und die Information an den Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine nach dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangte Preiserhöhung ist unwirksam.
    3. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung aus den oben genannten Gründen von mehr als 8%, steht dem Reisekunden das Recht zu, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Alternativ kann der Reisekunde die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Toms Reisen eine solche anbietet.
    4. Toms Reisen behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss einseitig andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis zu ändern, den geplanten Reiseverlauf anzupassen, modifizieren oder die Reise ohne Haftung zu stornieren, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten. Solche Umstände können insbesondere Naturkatastrophen, Hochwasser, Dürre, behördliche Willkür und unvorhersehbare politische Ereignisse umfassen.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson

    1. Der Kunde hat die Möglichkeit, jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurückzutreten. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Rücktrittserklärung bei Toms Reisen eingeht. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail) zu erklären.
    2. Im Falle eines Rücktritts durch den Kunden verliert Toms Reisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Dennoch behält sich Toms Reisen das Recht vor, eine angemessene Entschädigung vom Kunden zu verlangen. Zu diesem Zweck wurden folgende Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn richten. Die Pauschalen werden in Prozent des Reisepreises festgesetzt und berücksichtigen die zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen von Toms Reisen sowie den zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen:

Busreisen/eigene Anreise

bis 40 Tage vor Reisebeginn: Bearbeitungsgebühr 50 €

vom 41. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 10%

vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50%

vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 75%

ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise: 90%

Flugreisen

bis 90 Tage vor Reisebeginn: 10%

vom 89. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20%

vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50%

vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 75%

ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise: 90%

    1. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung. Der Reisekunde hat jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass Toms Reisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die pauschalierten Rücktrittskosten.
    2. Wenn der Schaden von Toms Reisens geringer ist oder die pauschalen Entschädigungen nicht anwendbar sind, wird der Schaden konkret berechnet. Dies erfolgt durch die Differenz zwischen dem Reisepreis und den eingesparten Aufwendungen von Toms Reisens sowie dem durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erzielten Erwerb. Im Falle des Rücktritts ist Toms Reisen zur unverzüglichen Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruchs verpflichtet.

6. Rücktritt des Kunden aufgrund außergewöhnlicher Umstände und Ersatzperson

    1. Erfolgt der Rücktritt durch den Reisekunden aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung erheblich beeinträchtigen, so kann Toms Reisen keine Entschädigung fordern. In einem solchen Fall erfolgt die unverzügliche Rückzahlung des Reisepreises an den Kunden. Auf diese Regelung wird gemäß § 651h III BGB verwiesen.
    2. Bis zum Reisebeginn hat der Reisekunde die Möglichkeit, zu verlangen, dass an seiner Stelle eine andere Person in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, gemäß den Regelungen des § 651e BGB. Toms Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser nicht den besonderen Reiseerfordernissen genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 
    3. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis sowie für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Toms Reisen ist verpflichtet, dem Reisekunden einen Nachweis über die Höhe der durch den Eintritt des Ersatzreisenden entstehenden Mehrkosten zu erteilen.
    4. Es sei darauf hingewiesen, dass kein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht.
    5. Es wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung (Stornokosten-, Reiseabbruch-Versicherung) sowie eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung, einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod (Reisekrankenversicherung), abzuschließen.

7. Rücktritt und Kündigung durch Toms Reisen

    1. Toms Reisen kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Die Mindestteilnehmerzahl sowie der späteste Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung werden in der vorvertraglichen Information ausdrücklich genannt. Die Rücktrittserklärung muss dem Reisenden spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn zugehen. Diese Angaben sind ebenfalls in der Reisebestätigung enthalten.
    2. Toms Reisen kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich ist. Die Rücktrittserklärung erfolgt unverzüglich nach Kenntnisnahme von den Gründen für den Rücktritt.
    3. Im Falle eines Rücktritts nach 6.1 oder 6.2 verliert Toms Reisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von Toms Reisens, zurückerstattet.
    4. Sollte der Reisende trotz vorheriger Abmahnung durch Toms Reisen nachhaltig stören oder sich in einem Maße vertragswidrig verhalten, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist unzumutbar ist, kann Toms Reisen ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. In diesem Fall behält sich Toms Reisen den Anspruch auf den Reisepreis vor, abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und eventueller Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnlicher Vorteile, die aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wurden. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

    1. Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Reisekunde das Recht, Abhilfe zu verlangen. Etwaige Mängel sind unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder Toms Reisen anzuzeigen.
    2. Während der Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisekunde eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es dem Reisekunden schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen und Toms Reisen dadurch keine Gelegenheit zur Abhilfe erhält.
    3. Sollte die Reise infolge eines erheblichen Mangels erheblich beeinträchtigt sein, hat der Reisekunde das Recht, gemäß § 651l BGB den Pauschalreisevertrag zu kündigen. Eine Kündigung durch den Reisekunden ist jedoch nur zulässig, wenn Toms Reisen trotz angemessener Fristsetzung keine Abhilfe schafft. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn Abhilfe unmöglich ist, von Toms Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung aufgrund eines besonderen Interesses des Reisekunden gerechtfertigt ist. Es sei darauf hingewiesen, dass Reiseleiter nicht befugt sind, Ansprüche mit rechtlicher Wirkung für Toms Reisen anzuerkennen.

9. Haftung

    1. Die vertragliche Haftung von Toms Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern Toms Reisen den Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt hat.
    2. Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen, die von der örtlichen Reiseleitung oder anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angeboten und vor Ort gebucht werden, sind nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrags zwischen dem Reisekunden und Toms Reisen. Für derartige Leistungen übernimmt Toms Reisen keine Haftung.
    3. Schadensersatzansprüche gegenüber Toms Reisen können in dem Umfang beschränkt oder ausgeschlossen sein, wie es durch internationale Übereinkünfte oder gesetzliche Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, vorgesehen ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger kann unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen, geltend gemacht werden oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen sein. Hierbei wird auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB verwiesen.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Schadensminderungspflicht mitzuwirken und dabei eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
    2. Der Kunde hat die Pflicht, Toms Reisen zu informieren, wenn er die Reiseunterlagen nicht innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn erhält oder falls die zugesandten Dokumente, einschließlich Flugtickets, falsche oder unvollständige Angaben bezüglich seiner Daten enthalten. Etwaige Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten unverzüglich am Flughafen mittels schriftlicher Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden.
    3. Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind nicht an den Veranstalter, sondern ausschließlich an das jeweilige ausführende Luftfahrtunternehmen (die Fluggesellschaft) zu richten.

11. Beistandspflicht von Toms Reisen

    1. Befindet sich der Reisekunde in Schwierigkeiten, obliegt es Toms Reisen, ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Hierbei wird auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651q BGB verwiesen. 
    2. Es wird dem Reisekunden dringend empfohlen, in einer derartigen Situation umgehend Kontakt zur Reiseleitung oder zu Toms Reisen aufzunehmen.

12. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung

    1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind vom Reisekunden gegenüber Toms Reisen geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Hinsichtlich der Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen.
    2. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden.
    3. Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln gemäß § 651i III BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

    1. Toms Reisen verpflichtet sich, die Reisekunden mit der Programmbeschreibung über die Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften, einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa, sowie etwaige Änderungen vor Reiseantritt zu informieren. In der Programmbeschreibung weist Toms Reisen auch auf besondere Gesundheitsvorschriften (gesundheitspolizeiliche Formalitäten) des Reiselandes hin.
    2. Der Reisende wird zusätzlich dazu ermutigt, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel zu informieren. Hierfür stehen ihm Informationsquellen wie Gesundheitsämter, Ärzte (Reisemediziner) und Tropeninstitute zur Verfügung.
    3. Der Reisende trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise relevanten Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Etwaige Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aufgrund der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, sie sind auf eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Toms Reisen zurückzuführen.

14. Informationspflichten über Fluggesellschaft

    1. Gemäß EU-Verordnung Nr. 2111/05 ist Toms Reisen verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens, das sämtliche im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen erbringen wird, zu informieren. 
    2. Falls zum Buchungszeitpunkt die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, muss Toms Reisen diejenige(n) Fluggesellschaft(en) nennen, die voraussichtlich die Flugbeförderung durchführen wird bzw. werden. Weiterhin stellt Toms Reisen sicher, dass der Kunde unverzüglich über die Identität informiert wird, sobald diese feststeht oder sich ändert. 
    3. Die Veröffentlichung der Schwarzen Liste (Black List) der EU ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission sowie auf der Website von Toms Reisen einsehbar.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

    1. Auf den Vertrag und das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und Toms Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Im Falle von Klagen des Reisekunden gegen Toms Reisen im Ausland, bei denen für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich der Art, des Umfangs und der Höhe von Ansprüchen des Reisekunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
    2. Der Gerichtsstand von Toms Reisen ist der Firmensitz in Schopfloch.

16. Sonstige Bestimmungen

    1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Hierbei wird auf § 306 BGB verwiesen.
    2. Stand dieser Bedingungen ist Oktober 2023.

17. Datenschutz

Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden von Toms Reisen wird gewahrt. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von Toms Reisen und die entsprechenden Rechte des Reisekunden finden sich unter: 

Datenschutz

18. Reiseveranstalter

TOM ́s Reisen, Erwin Tomaschko

Sulzer Str. 60
72296 Schopfloch

Telefon: 07443-91163

Web: https://toms-reisen.de

E-Mail: kontakt20@toms-reisen.de